Der Senat ist eines der obersten Organe an unserer Uni. Seine Funktionsperiode umfasst 3 Jahre und er setzt sich aus 26 Mitgliedern zusammen (13 ProfessorInnen, 6 VertreterInnen des Mittelbaus, 6 Studierende, 1 VertreterIn des allgemeinen Universitätspersonals). Sein Aufgabenbereich ist im Universitätsgesetz §25 geregelt und umfasst viele strategischen Entscheidungen an der Uni, z.B. Wahl der/s RektorIn, uvm. Vom Senat können Unterkommissionen zu bestimmten Themengebieten eingesetzt werden, die dem Senat zuarbeiten. z.B. die Curricularkommission arbeitet Studienplanänderungen aus, die Ethikkommission prüft Ethikanträge der Forschung, usw.
Im Senat (und allen Unterkommissionen) können wir Studierende mit den anderen Mitgliedern der Universität auf Augenhöhe diskutieren, Probleme ansprechen und lösen. Da die meisten Entscheidungen uns Studierende nicht direkt betreffen, bekommt man im Senat einen tiefen Einblick in die Geschehnisse an unserer Uni.